100% Datenschutz-konform, um die Rechte von Autos zu wahren?!

Ein Auto ist ein Auto ist ein Auto, aber keine Person. So argumentiert jeder B-Promi mit seinem Anwalt, wenn er geblitzt wurde: „Keine Ahnung, wer gefahren sei“. So geht der Staatsanwalt leer aus, obwohl er gerne ein paar Punkte verteilt hätte. Gerichtlich wird dann immer wieder festgestellt, dass man die Person zum Auto nicht fest machen könne.

Trotzdem wird immer wieder behauptet, ein Auto besitze Persönlichkeitsrechte. So ließ sich auch der Berliner Datenschutzbeauftragte durch den Strassensheriff auf den Plan rufen, so war es im Herbst bei dpa zu lesen. Wir haben uns dann kurzerhand zum Kaffee eingeladen und alles, aber auch alles umgesetzt, was gefordert wurde. Das hat der Datenschutzbeauftragte sogar dem WDR schriftlich gegeben.

Wir konnten uns allerdings nicht dem Eindruck erwehren, dass er sich hier sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat, schon fast den E-Mail-Verkehr an das Ordnungsamt untersagen wollte, den doch jeder Nutzer aus seinem privaten Mailaccount schon heute schicken kann. Vielleicht hat ihn jemand aus den höheren Berliner Politik-Kreisen auch auf uns angesetzt - irgendwie ließ uns der Eindruck nicht los.

Wir sind sehr datensparsam: Wir kennen nicht mal unsere Nutzer. Fotos werden nur hochgeladen, wenn der Nutzer sowohl die Rechtsbelehrung als auch sein eigenständiges Schwärzen bestätigt hat: Ein Fingerwisch auf der App, und schon ist das Nummernschild schwarz wie die Nacht. Nummernschild-Daten werden von der App in einen 128-Bit-Salted-Hash-Code umgerechnet – das kann man nicht in absehbarer Zeit zurückrechnen, um zu sehen wer es war. Wir können allerdings dem Ordnungsamt sofort sagen, wenn jemand zich mal als Falschparker und Egoist aufgefallen ist.

Der Nutzer muss sich nicht registrieren, er kann mit einem beliebigen Nickname posten. Schickt er dem Ordnungsamt eine Mail, sollte er schon seine eigenen Daten angeben, denn notfalls können die über den Mail-Provider die IP-Adresse etc. zurückverfolgen lassen – wir kennen diese Daten jedenfalls nicht.

Die Frage ist aber, ob das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Straßenverkehr unwichtiger einzustufen ist als die vermeintlich verletzten Persönlichkeitsrechte eines Autos. Wer nicht auffallen will, muss einfach nur die Gesetze einhalten. Dann ist sein Persönlichkeitsrecht maximal gewahrt, und auch das seines Autos!

Lesen Sie mehr in unserer Datenschutz-Erklärung für App und Web.

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